Schloss Hamborn

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Anschlussheilbehandlung (AHB) in der Reha-Klinik Schloss Hamborn

Was ist eine AHB?

Unter einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation versteht man eine sich direkt an den Akutkrankenhausaufenthalt anschließende Rehabilitation. Dem Patienten soll dadurch eine möglichst optimale und nahtlose Versorgung gewährleistet werden. Eine AHB soll laut § 40 SGB V und den §§ 13 und 15 SGB VI sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Akutkrankenhausaufenthalts angetreten werden. Wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, ist in diesem Fall eine Kostenübernahme grundsätzlich durch den Rentenversicherungsträger (SGB VI) gegeben. Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen den Kranken- und Rentenversicherungsträgern.

Wenn Sie als Patient im Akutkrankenhaus liegen, wird der Krankenhaussozialdienst Sie über die passenden Rehabilitationsmöglichkeiten und auch über geeignete Reha-Einrichtungen informieren und eine entsprechende Überweisung für Sie vornehmen.

 

Wie bekomme ich eine AHB in der Reha-Klinik Schloss Hamborn?

Eine AHB ist auch in der Reha-Klinik Schloss Hamborn möglich, jedoch mit einigen Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind.

Die Reha-Klinik ist Vertragspartner der Deutschen Rentenversicherung Bund, aufgrund der besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin jedoch nicht ausdrücklich für Anschlussheilbehandlungen. Dennoch ist es möglich mit der Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) eine der AHB entsprechende Rehabilitation zu bekommen. Der Antrag ist durch den Krankenhaussozialdienst oder den Patienten genau wie bei einer AHB zu stellen, der Unterschied besteht lediglich darin, dass keine Direkteinweisung in die Reha-Einrichtung erfolgen kann, sondern der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu richten ist. Diese bearbeitet den Antrag sehr kurzfristig und nimmt eine Eileinweisung (= Anschlussgesundheitsmassnahme) in die Reha-Klinik Schloss Hamborn vor. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wandelt den AHB Antrag in ein Reha-Eilverfahren um, da die 14 tägige Frist, die bei einer AHB vorgesehen ist, nicht eingehalten werden kann. Dies ist in der Ausrichtung der Reha-Klinik Schloss Hamborn auf die besondere Therapierichtung Anthroposophische Medizin begründet, denn Patienten werden nur auf eigenen Wunsch eingewiesen.

Eine Aufnahme kann erst nach erteilter Bewilligung durch den Kostenträger erfolgen.

Das Verfahren mit der Deutschen Rentenversicherung Bund läuft bei passender Indikation reibungslos!

Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an uns!

 

Ansprechpartner: Frau Kendall

05251/3886-791

rehaklinik(at)schlosshamborn.de

 

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