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Im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Gesetzgebung erhält die Schule für die Erfüllung ihrer Aufgaben einen Landeszuschuss. Die fehlenden Gelder zum Betrieb der Schule erbringt der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V.
Eine Mitgliedschaft in diesem Verein ist daher zwingend erforderlich.
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