Gesetzliche Grundlage
Die Tagesgruppe ist eine Hilfeform nach §32 des Kinder- und Jugendhilfe Gesetz. Die Unterbringung wird in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Jugendämtern umgesetzt, die auch Kostenträger sind.
In zwei Gruppen, die sich im Schloss befinden, werden jeweils neun Kinder im Alter zwischen 7 und 15 Jahren betreut.
Öffnungszeiten
Die Tagesgruppe ist an 220 Tagen im Jahr geöffnet. In den Öffnungszeiten der Schulferien wird mit den Kindern ein besonderes Ferienprogramm gestaltet.
Öffnungszeit: 10:00 - 17:30 Uhr



