Richtsätze
Ein wesentliches Arbeitsgebiet des Fördervereins ist die Sicherstellung der materiellen Grundlagen der Schule. Die Schule wird als staatlich anerkannte Ersatzschule zwar in dem Maße wie eine vergleichbare öffentliche Schule durch das Land NRW finanziert, sie muss jedoch einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil erbringen. Um dies möglich zu machen, erhebt der Förderverein Richtsätze. Neben der Erbringung des sog. Eigenanteils dienen die Richtsätze aber auch der Finanzierung waldorfspezifischer Angebote wie der Eurythmie oder des Schülerhofes, da diese überhaupt nicht staatlich unterstützt werden. Die monatlichen Richtsätze finden sich, unterschieden nach Regelschule und Förderschule in folgender Tabelle.
| Regelschule | Förderschule | |
| Erstes Kind | 169,50 € | 216,00 € |
| Zweites Kind | 97,20 € | 137,10 € |
| Drittes und jedes weitere Kind | 57,30 € | 96,10 € |
Erbringung des sog. Eigenanteils dienen die Beiträge aber auch der Finanzierung waldorfspezifischer Angebote wie der Eurythmie oder des Schülerhofes, da diese überhaupt nicht staatlich unterstützt werden.

